Von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart bin ich als Rechtsanwalt zugelassen.
Ich übe die Tätigkeit als Einzelanwalt vorrangig auf meinem Spezialgebiet, dem Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, dem Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes und dem Beamtenrecht aus.
Auch werde ich als Vorsitzender von betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Einigungsstellen bestellt .
Bis zu meiner Pensionierung war ich 35 Jahre lang als Richter in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig, in den letzten 13 Jahren als weiterer dienstaufsichtführender Richter des Arbeitsgerichts Stuttgart.
Dort war ich u.a. Vorsitzender einer Kammer für Rechtsstreitigkeiten aus dem öffentlichen Dienst und für Arbeitskampfstreitigkeiten.
In meiner Richterzeit habe ich mich in der Referendarausbildung engagiert.