Aufbauseminar Teil 1
Praktische Personalratsarbeit
Das Personalvertretungsrecht räumt dem Personalrat durch Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte eine gesetzliche Möglichkeit zur Mitgestaltung dienstlicher Angelegenheiten ein. Zur Durchsetzung dieser Gestaltungsmöglichkeit gehören darüber hinaus auch Kenntnisse weiterer gesetzlicher Regelungen sowie des jeweiligen Tarifrechts.
Um Mitgestalten zu können, müssen eigene Positionen formuliert und auch umgesetzt werden können. Kompetenzen, wie Verhandlungs- und Konfliktmanagement, sind deshalb für die Arbeit als Interessenvertretung der Beschäftigten von Bedeutung. Durch speziellen Methodeneinsatz wird der Bezug zur Praxis hergestellt.
Dauer: 3-4 Schulungstage je nach Gewichtung der Schwerpunkte
Inhalt
Allgemeine Aufgaben des Personalrats
- Überwachungs- und Kontrollfunktion
- Schutz besonderer Personengruppen
Informationsrechte
- Überblick über die gesetzlichen Vorschriften
- Hinzuziehung von Sachverständigen
- Vorlage von Unterlagen
- Gerichtliche und politische Durchsetzung
- Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalrat
Aufbau der Beteiligungsrechte
- Anhörung
- Mitwirkung
- Mitbestimmung
Die verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Beteiligungsrechte an Hand praktischer Fälle
- Verfahrensablauf der Mitbestimmungsangelegenheiten
- der Verlauf des Mitwirkungsverfahrens
- das Anhörungsverfahren
Die Dienstvereinbarung als gestalterisches Mittel der Mitbestimmung
Die Konfliktlösung in der Einigungsstelle
Das gerichtliche Beschlussverfahren
- Wie wird es vorbereitet?
- Einfordern gewerkschaftlichen Rechtsschutzes
- Beauftragung von Rechtsanwälten
- Ausgestaltung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens